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🔐 DSGVO in der Gastronomie: Was ist erlaubt – und was nicht?

25. August 2025 durch
🔐 DSGVO in der Gastronomie: Was ist erlaubt – und was nicht?
Cora Czekalla
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt immer noch für Verunsicherung – auch in der Gastronomie. Egal, ob es um Reservierungen, Gäste-WLAN oder digitale Speisekarten geht: Werden personenbezogene Daten nicht korrekt verarbeitet, drohen Bußgelder und ein Vertrauensverlust bei den Gästen.


👉 Aber keine Sorge: Mit den richtigen Maßnahmen kannst du deine Prozesse DSGVO-konform gestalten – ohne großen Mehraufwand.


❓ Warum ist die DSGVO in der Gastronomie so wichtig?


Gastronomiebetriebe erheben jeden Tag Daten:

  • Namen und Kontaktdaten bei Reservierungen
  • Zahlungsinformationen bei Kartenzahlung
  • Nutzerdaten bei Gäste-WLAN
  • Newsletter-Anmeldungen


➡️ All das sind personenbezogene Daten. Und die DSGVO schreibt genau vor, wie du damit umgehen musst.


💡 5 typische DSGVO-Fallen in der Gastronomie – und wie du sie vermeidest


1. Gäste-WLAN ohne Trennung vom internen Netzwerk


Wenn Gäste dasselbe WLAN wie deine Kasse oder dein Büro nutzen, ist das ein Sicherheitsrisiko.

👉 Lösung:

  • Nutze ein getrenntes Gäste-Netzwerk (z. B. mit Unifi Access Points)
  • Informiere Gäste kurz über Nutzungsbedingungen


2. Unzureichende Einwilligung bei Reservierungen


Du darfst Daten nur erheben, wenn du sie auch wirklich brauchst.

👉 Lösung:

  • Erhebe nur notwendige Daten (Name, Telefon/E-Mail)
  • Weise auf deine Datenschutzerklärung hin
  • Kein Newsletter-Versand ohne separate Einwilligung


3. Unsichere Passwörter & fehlende Zugriffsrechte


Ein zu einfaches Passwort oder Accounts, die jeder nutzen kann, sind ein No-Go.

👉 Lösung:

  • Vergib sichere Passwörter & ändere sie regelmäßig
  • Jeder Mitarbeiter bekommt seinen eigenen Account mit klaren Berechtigungen


4. Datenaufbewahrung ohne klare Regeln


Reservierungslisten von vor 2 Jahren? Alte Gästelisten? Das kann teuer werden.

👉 Lösung:

  • Daten nur so lange speichern, wie sie benötigt werden
  • Automatisierte Löschroutinen in deinen Systemen nutzen


5. Fehlender Hinweis bei Videoüberwachung


Wer Kameras installiert, muss seine Gäste informieren.

👉 Lösung:

  • Deutlich sichtbare Schilder anbringen
  • Daten nur kurz speichern
  • Kameras dürfen keine privaten Bereiche (z. B. Toiletten) filmen


🔎 Tools, die dir helfen


Viele digitale Systeme wie Gastronovi unterstützen dich mit:

  • Protokollen zur Datennutzung
  • automatischen Löschfunktionen
  • DSGVO-konformen Einwilligungs-Workflows


➡️ Das spart dir Arbeit und minimiert das Risiko von Fehlern.


🚀 Fazit


DSGVO in der Gastronomie ist kein Hexenwerk – wenn du ein paar Grundregeln beachtest:

  • Nur notwendige Daten erheben
  • Gäste und Mitarbeiter transparent informieren
  • Daten sicher speichern und rechtzeitig löschen


So schützt du nicht nur dich vor Bußgeldern, sondern stärkst auch das Vertrauen deiner Gäste.


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🔐 DSGVO in der Gastronomie: Was ist erlaubt – und was nicht?
Cora Czekalla 25. August 2025
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